Zuständig ist der Hüttenwart Hr. Rüdiger Hausner, Tel. 0179/5360034.
Bei Fragen oder Besichtigungswunsch können sie sich gerne an uns wenden.
Klicken sie auf den Kalender,dort können sie sich einen Überblick über die bereits vergebenen Termine verschaffen, oder einfach nachschauen, ob die Hütte an ihrem Wunschdatum noch frei ist.
Dieser erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Termine sind generell persönlich oder per Telefon mit dem Hüttenwart abzusprechen.
Rechts in der Sidebar sehen Sie den Kalender mit den Reservierungen.
Bilder und Ausstattung der Hütte können sie unter dem Menüpunkt “ Ausstattung“ einsehen.
Hier können sie den aktuellen Mietvertrag als pdf-dokument ansehen
Mietvertrag für Nichtmitglieder
Hier einige Punkte, die bei Miete zu beachten sind, und die Anfallenden Kosten :
Untervermietungen an dritte Personen sind nicht zulässig.
- Die Miete der Hütte beträgt für den 1. Tag 120 Euro für nicht Mitglieder und 70 Euro für Mitglieder des Vereins und für jeden weiteren Tag 50 Euro. Inklusive sind die Kosten für Strom und Wasser, sowie die Gerätschaften unter Punkt 2.
- Die kostenlose Benutzung des Außengrills, max. 10 Bierzeltgarnituren, der Gastro-Kaffeemaschine (für bis zu 100 Tassen), sowie der Windschutzplanen am Freisitz ist rechtzeitig mit dem Hüttenwart abzusprechen
- Es ist eine Kaution in Höhe von 150 Euro bar zu leisten. Miete und Kaution sind dem Hüttenwart bei Schlüsselübergabe zu zahlen. Der Mieter erhält dafür eine Quittung.
- Die Rückgabe der Hütte hat generell am Folgetag bis 11.00 Uhr in gereinigtem, geputzten und ordentlichem Zustand zu erfolgen. Änderungen der Rückgabezeit bedürfen einer schriftlichen Bemerkung durch den Hüttenwart. Werden keine Beanstandungen festgestellt, zahlt der Hüttenwart die Kaution zurück.
- Bei eingetretenen Schäden oder verunreinigter Hütte wird die Kaution einbehalten. Eine Nachreinigung wird durch eine vom Vermieter beauftragte Putzfrau durchgeführt. Übersteigen die Schäden den Kautionsbetrag, haftet der Mieter für die darüber hinausgehenden Kosten, unterschreiten die Kosten den Kautionsbetrag, wird die Differenz an den Mieter ausbezahlt.
- Durch Vertragliche Bindung seitens des Vereins müssen alle Getränke von der Firma BILLIB-GETRÄNKE, Subachstr. 17, 35075 Gladenbach-Mornshausen, Tel. 06462/6066 bezogen werden.
- Nicht in der Miete inbegriffen und daher vom Mieter mitzubringen sind: Reinigungsmittel, Toilettenpapier, Seife, Handtücher, Abtrockentücher, Musikanlage, usw.
- Müllsäcke werden vom Vermieter gestellt. Für die Entsorgung des Mülls ist immer der Mieter zuständig.
- Für beschädigte oder fehlende Gläser, Besteckteile oder Geschirrteile ist ein Betrag von 1,50 Euro je Stück zu zahlen. Für beschädigte oder fehlende Aschenbecher ist ein Betrag von 2,50 Euro je Stück zu zahlen
- Die Absage einer Vermietung muss mindestens 14 Tage vorher erfolgen. Geschieht dies nicht oder später, so hat der Mieter einen Unkostenbeitrag von 30,- € zu zahlen. Falls die Schutzhütte auf behördliche Anordnung gesperrt wird (Waldbrandgefahr bei extremer Trockenheit), so muss die Vermietung seitens des Vereins abgesagt werden. Hierbei kann der Mieter keinerlei Ansprüche gegen den Verein geltend machen.
- Die Gefahrenabwehrverordnung gegen Lärm ist zu beachten, Auszüge daraus hängen aus. Der Mieter hat bei kommerziellen Veranstaltungen das hessische Nichtraucherschutzgesetz zu befolgen, für Verstöße, Strafen und Bußgelder ist er alleine Haftbar.
- Die Verantwortung für sämtliche Sach- und Personenschäden auf dem Gelände der Schutzhütte, sowie Winterdienst, geht zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe auf den Mieter über und endet für ihn mit der Rückgabe des Schlüssels.
- Zum Schutz vor Vandalismus ist der Außenbereich ständig Videoüberwacht.
- Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne, gegen eine Gebühr von 5.-€ (pro Tag), unseren W-LAN Internetanschluss (50000 kb/s) zur Verfügung.
Die Kosten der Vermietung für Vereinsmitglieder erfragen sie bitte direkt bei Hr. Hausner, Tel.: 0179/5360034.
Zusätzliche Gerätschaften können bei Bedarf mitgenutzt werden : Kaffeemaschine für bis zu 100 Tassen, Sitzgarnituren (Kirmesbänke) und Tische, Schwenkgrill für Außenbereich, Windschutzplanen am Freisitz